Die spanische Regierung hat am Dienstag (05.11.2024) ein erstes Hilfspaket in Höhe von 10,6 Mrd. EUR angekündigt, um die Opfer der jüngsten Überschwemmungen, z.B. in Valencia, zu unterstützen. Das Paket umfasst direkte Finanzhilfen für Bürger, Unternehmen und Gemeinden sowie Steuersenkungen und Stundungen von Hypothekenzahlungen.
Am morgigen Donnerstag wird das erste Hilfspaket in Höhe von 10,6 Milliarden Euro für die 78 von DANA betroffenen Gemeinden in Spanien in Kraft treten. Dieser Betrag umfasst direkte Hilfen für Privatpersonen und Unternehmen ohne Einkommensgrenzen, und diese Hilfen sind sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Körperschaftssteuer steuerbefreit.
Ab Donnerstag, dem 7. November 2024, können Privatpersonen, die von Überschwemmungsschäden betroffen sind, Direktbeihilfen für die Instandsetzung ihrer Häuser und den Kauf wichtiger Haushaltsgegenstände beantragen. Selbstständige und Unternehmen können ab dem 19. November 2024 einen Antrag stellen.
Regierungsquellen teilten mit, dass Personen, die Hilfe für Schäden an ihren Häusern beantragen, ihre Anträge ab diesem Donnerstag und für zwei Monate einreichen können. Dies kann sowohl über die Regierungsvertretung in Valencia als auch über das elektronische Portal des Innenministeriums erfolgen.
Die Antragsteller müssen nachweisen können, dass sie Eigentümer der Immobilie sind, z.B. durch Vorlage eines Grundsteuerbescheids (IBI) oder eines anderen Dokuments. Dies alles wird ebenfalls auf der Website des Innenministeriums erläutert.
Die Unterstützung für die vollständige Zerstörung der Hauptwohnung beträgt 60.480 €, für Schäden an der Struktur der Hauptwohnung 41.280 € und 20.640 €, wenn die Struktur nicht betroffen ist.
Für die Beschädigung oder Zerstörung von wesentlichen Haushaltsgegenständen in Ihrer Wohnung können Sie 10.320 Euro erhalten. Für Schäden an gemeinsamen Teilen eines Mehrfamilienhauses sind es 36.896 Euro. Der Schaden kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden, das Sie erstellen lassen und das von der Gemeinde genehmigt wird.
Direktbeihilfen für Selbstständige und Unternehmen können vom 19. November bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden. Dies kann über ein elektronisches Formular erfolgen, das auf der Website des Finanzamtes zur Verfügung gestellt wird. Sie müssen lediglich Ihr Bankkonto angeben, von dem Sie die Unterstützung erhalten möchten.
Für Selbstständige belaufen sich diese Zuschüsse auf 5.000 Euro. Für Unternehmen hingegen variieren die Beträge in Abhängigkeit von ihrem Umsatz im Jahr 2023. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1 Million Euro können 10.000 Euro erhalten. Bei einem Umsatz zwischen 1 und 2 Millionen sind es 20.000 Euro, und bei einem Umsatz zwischen 2 und 6 Millionen können sie 40.000 Euro erhalten. Bei einem Umsatz zwischen 6 und 10 Millionen sind es 80.000 Euro, und bei einem Umsatz von über 10 Millionen sogar 150.000 Euro.
Bei der Beantragung von Finanzhilfen ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen. Dazu gehören nicht nur der Nachweis des Wohneigentums, sondern auch Belege für den Schaden, z.B. ein Sachverständigengutachten, in dem der Schaden beschrieben und die Reparaturkosten geschätzt werden.
Das Antragsverfahren für Unternehmen unterscheidet sich häufig von dem für Privatpersonen. Unternehmen müssen nachweisen, wie sich die Katastrophe auf sie ausgewirkt hat und welche Schäden sie erlitten haben, etwa Einkommensverluste oder Schäden an Inventar und Gebäuden. Ein elektronischer Antrag ist zwar technisch aufwendiger, bietet aber Vorteile wie Schnelligkeit und Effizienz.
Die Regierung hat außerdem Steuervergünstigungen für die von DANA betroffenen Personen eingeführt. Die Betroffenen müssen für das Steuerjahr 2024 keine IBI (Grundsteuer) zahlen. Für den gleichen Zeitraum wird ein Rabatt auf die IAE (Wirtschaftsaktivitätssteuer) gewährt. Außerdem müssen Personen, die ihre beschädigten Fahrzeuge abmelden oder ihre verlorenen oder beschädigten Führerscheine ersetzen wollen, keine Straßensteuer zahlen. Außerdem müssen Personen, die einen persönlichen Schaden erlitten haben, keine IRPF (Einkommensteuer) auf die erhaltene Unterstützung zahlen.
Quelle: Agenturen